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Arbeitsmarkt- und Sozialdienstleistungen

Aktivierung für den Arbeitsmarkt. Arbeitsvermittlung und Bewerbungscoaching. Familien- und Jugendhilfe.

Zwei Hälften, ein Träger: Arbeitsmarktdienstleistungen für Agenturen für Arbeit und Jobcenter nach SGB II und III. Sozialdienstleistungen in eigenen Projekten, von der Jugend- und Familienhilfe nach SGB VIII bis zur aufsuchenden Arbeit.
Arbeitsmarktdienstleistungen

Aktivierung, Qualifizierung und berufliche Eingliederung, im Auftrag der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter.

Unsere Arbeitsmarktdienstleistungen zur Aktivierung, Qualifizierung und beruflichen Eingliederung sowie zur Beratung für eine Selbständigkeit gemäß SGB III und SGB II sind nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Die PMP beteiligt sich an öffentlichen Ausschreibungen der Regionalen Einkaufszentren für die entsprechenden Bedarfsträger.
Als zugelassener Träger unterliegt die PMP den Vorgaben eines Qualitätsmanagementsystems. Ergebnismonitoring, Prozessevaluation und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Erhebung der Kundenzufriedenheit sind grundlegender Standard in unseren Coaching-, Bildungs- und Fördermaßnahmen.

Coaching mit AVGS

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können Sie unsere Coaching-Angebote kostenfrei nutzen:
Workability-Coaching Motivation, Ziele, Gesundheit und der Weg in eine reguläre Beschäftigung.
Vermittlungscoaching Marktgerechte Bewerbungsunterlagen und eine Strategie für den deutschen Arbeitsmarkt.
Einzelcoaching für Menschen aus anderen Kulturkreisen Für Geflüchtete, Asylbewerber:innen und Migrant:innen, mehrsprachig.
Existenzgründungsberatung Für Gründer:innen, die von Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert werden.
Sozialdienstleistungen

Jugend- und Familienhilfe, betreutes Wohnen und aufsuchende Arbeit: Projekte, die Menschen dort erreichen, wo sie sind.

Als anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 45 SGB VIII bieten wir im Auftrag der Allgemeinen Sozialen Dienste ambulante Hilfen nach § 30 (Erziehungsbeistand) und § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) und unterhalten Jugendwohnungen als ambulant betreutes Wohnen nach §§ 30 und 34 SGB VIII. Dazu kommen Projekte im Auftrag der Jobcenter, die junge Menschen und Langzeitarbeitslose aufsuchend begleiten. Jedes Projekt hat einen eigenen Namen und eine eigene Website.
Unser Anspruch

Im Fokus steht die Wahrung der Interessen unserer Auftraggeber und eine hohe Zufriedenheit und Identifikation der Teilnehmenden mit »ihrem« Projekt.

Sie haben einen Gutschein, eine Ausschreibung oder eine Frage zur Hilfeplanung?

Für die einzelnen Projekte finden Sie Ansprechpersonen auf den Projektwebsites. Für alles andere ist die Zentrale für Sie da.
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